Gemeinsam zur perfekten Partnerschaft.

erstellt von: Ralf Larisch | 5/10/2007 |

Ein Leitfaden der: netcommunic gmbh

IuKT - Dienstleistungsunternehmen

Internet: www.netcommunic.de
eMail: vertrieb(at)netcommunic.de

Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es wurde als Leitgedanke für eine erfolgreiche Zusammenarbeit entworfen.

Autor:
Ralf Larisch

Kooperationen: Gemeinsam zur perfekten Partnerschaft

Häufig scheitern Kooperationen nach kurzer Zeit.

Der Grund:

Vor Begin der Zusammenarbeit haben die Beteiligten nicht über Ihre Erwartungen gesprochen.

Fazit:

Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit ergibt sich nicht zufällig, vielmehr ist es ein Ergebnis systematischer Planung!

Zusammengefasst

Leitgedanke:

Mit Nachdruck sollten alle Beteiligten Ihre Erwartung genau formulieren.

Jede Partei muss für sich prüfen ob die Motive des anderen mit den Abläufen eigenen Erwartung und Firmenkultur in Einklang zu bringen sind!

Faktoren für eine erfolgversprechende Partnerschaft:

  • Vorstellung und Einführung
  • Funktion & Zuständigkeiten
  • Weitere Ansprechpartner im Unternehmen
  • Formulieren der Motive
  • Präsentieren der Motive
  • Bewerten der Zusammenarbeit
  • Anforderungen definieren
  • Prüfen der Anforderungen, sind die Ziele realistisch
  • Kurz, mittel-, lang- Fristige Strategien entwickeln.
  • Regelmäßiges prüfen der Einhaltung

Nach Worten folgen Taten

Umsetzen der formulierten Ziele und Strategien

Allgemeine Verhaltensregeln:

  • Respekt
  • Teamgeist
  • Vertrauen
  • Kommunikationsbereitschaft
  • Versorgung mit nötigem Informationshintergrund
  • Zeit für Entscheidungen, keine Dealmaker - Mentalität
  • Bereitschaft zur Fairness
  • Toleranz gegenüber negativer Ergebnisse

Vorsicht Falle

In vielen Unternehmen findet man eine „Dealmaker - Mentalität“, auf Abschluss fixiert, die praktische Umsetzung gerät in den Hintergrund.

Abschließend:

Vermitteln Sie eine einheitliche Botschaft

Die Umsetzung einer Vereinbarung oder komplexer Verträge setzt die Beteiligung vieler Personen voraus. Nach Abschluss des gemeinsamen „Vertrags“ müssen alle Beteiligten über die ausgehandelten Bedingungen, der zu Grundeliegenden Denkweise sowie der gegenseitigen Verantwortungsbereiche und Zugeständnisse informiert werden.